14.04.2020

Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Autokonzerne auf der Überholspur

© weyo/fotolia.com

Abflüsse von Informationen oder Technologie verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit haben können – das will die Bundesregierung mit einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erreichen.

Das Kabinett hat am 08.04.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Regelungen gelten für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Investoren von außerhalb der EU. Die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen ist damit noch effektiver – der Prüfmaßstab wird verschärft, eine entscheidende Regelungslücke geschlossen.

Unionsinteressen berücksichtigen

Konkret wird bei ausländischen Investitionen künftig das Prüfkriterium einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit angelegt – entsprechend der EU-Screening-Verordnung. Das Außenwirtschaftsgesetz geht bisher vom Prüfmaßstab der „tatsächlichen und schweren Gefährdung“ aus.

Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes aufgrund EU-Screening-Verordnung

Bei der nationalen Investitionsprüfung können zudem künftig auch mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse Berücksichtigung finden. Mit der Novelle wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt.  Diese macht erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung.

Erwerb während Prüfung „schwebend unwirksam“

Weiter wird jeder meldepflichtige Erwerb künftig „schwebend unwirksam“ sein, solange die Investitionsprüfung läuft. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern wie Impfstoffen von einem einzigen Unternehmen abhängen kann. Abflüsse von Informationen oder Technologie sollen verhindert werden. Auch einen rechtlichen oder faktischen Vollzug eines Erwerbs während der noch laufenden Prüfung gibt es damit nicht. Bisher war dies nur im Rüstungssektor möglich. Eine Regelungs- und Verfolgungslücke wird nun geschlossen.

Außerdem wird das Außenwirtschaftsgesetz an die neu nummerierte EU-Anti-Folter-Verordnung angepasst und in die bislang im Satellitendatensicherheitsgesetz geregelte Erwerbsprüfung in die Investitionsprüfung nach Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung integriert.

(Bundesregierung vom 08.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


China
Meldung

© vege/fotolia.com

11.04.2024

Weniger deutsche Unternehmen von China abhängig

Weniger Unternehmen in Deutschland geben an, abhängig von Vorprodukten aus China zu sein. Dies geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. Demnach sind derzeit 37 % aller Industrieunternehmen in Deutschland auf wichtige Vorprodukte aus China angewiesen. Im Februar 2022, unmittelbar vor Beginn des Krieges in der Ukraine, waren es noch 46 %. „Gleichzeitig sehen wir, dass

Weniger deutsche Unternehmen von China abhängig
sustainability, Nachhaltigkeit, ESG
Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

10.04.2024

Geschäftsmodell Klimaschutz

In Deutschland hat sich Klimaschutz längst als relevanter Wirtschafts­faktor etabliert. Dies spiegeln auch aktuelle Befragungs­ergebnisse aus dem KfW-Klimabarometer wider, wonach bereits heute 30 % der Unternehmen in Deutschland – dies sind rund 1,1 Mio. Unternehmen – Waren oder Dienstleistungen anbieten, die zum Klimaschutz beitragen. Dabei haben 12 % oder rund 450.000 Unternehmen ihr Angebot sogar vorrangig

Geschäftsmodell Klimaschutz
Europa
Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com

10.04.2024

Standort Deutschland nur Mittelfeld

Deutschland liegt bei der gegenwärtigen Standortattraktivität für Firmen aus dem eigenen Land nur im Mittelfeld Europas. Dies zeigt eine Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik unter Wirtschaftsexpertinnen und -experten in verschiedenen Ländern. In Deutschland bewerten die einheimischen Befragten die Standortattraktivität mit 61,3 von 100 möglichen Punkten. Österreich erzielte 72,4 Punkte; die

Standort Deutschland nur Mittelfeld
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank