Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren werden auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett heute den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.
Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.
„Deutschland braucht mutige Unternehmen, damit unser Land auch in Zukunft zu den stärksten Volkswirtschaften der Welt gehört. Wir verbessern deshalb jetzt die Rahmenbedingungen. Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen“, sagt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.
Besserer Zugang zu Wagniskapital
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel sagt: „Mit der Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung setzen wir ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in die Tat um. Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland und hat eine große Bedeutung für unseren Wirtschafts- und Investitionsstandort.“
Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt. Zu den Fragen des europäischen Beihilferechts ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Austausch.
Ein Ansatz mit Signalwirkung
„Insbesondere für die deutsche Startup-Landschaft ist diese Neuregelung die wichtigste steuerrechtliche Verbesserung seit Jahren. Mit den Vorschlägen für ein VC-Gesetz zielen wir darauf ab, die gesamte Wertschöpfungskette vom Startup über die Venture Capital-Gesellschaft bis zum Investor in Venture Capital, zu stärken. Der Entwurf greift diesen Ansatz auf; daher hat er Signalwirkung“, unterstreicht Ulrike Hinrichs, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK).
Bislang hat die Regelung besagt, dass Verluste eines Unternehmens steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern ein neuer Anteilseigner in das Unternehmen einsteigt. Nach dem Kabinettsbeschluss soll fortan die steuerliche Nutzung der aufgelaufenen Verluste weiter möglich sein, auch wenn sich ein neuer Investor an dem Unternehmen beteiligt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Nutzung der Verluste ausgeschlossen ist. Damit löst der Gesetzentwurf die aktuell geltende Problematik der Verlustvortragsregelung umfassend.
(Pressemitteilungen BMWi; BVK vom 14.09.2016)