• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

01.07.2015

Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

Autokonzerne auf der Überholspur

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat heute das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (Wirtschaftsprüferordnung) vor.

Verantwortung liegt bei Abschlussprüferaufsichtsstelle

Die Aufsichtstätigkeit der derzeitigen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgrund der EU-Vorgaben in eine vom Berufsstand unabhängige und selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Die Kontinuität der bisherigen Aufsicht wird insbesondere durch eine weitestmögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen Personals gesichert. Ein Teil der Aufgaben wird auf die bestehende Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer übertragen – unter der Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Strengere berufsrechtliche Regelungen

Entsprechend den EU-Vorgaben sieht der Gesetzentwurf strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen werden insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen zulässige Erleichterungen umgesetzt. Für die vereidigten Buchprüfer wird die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.

Berufspflichtverstöße sollen effektiver sanktioniert werden

Die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren werden neu geordnet, sodass eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht wird. Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist dies jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können. Damit sind wirksame und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verstöße möglich.

Die EU-Abschlussprüferreform ist bis zum 17.06.2016 in deutsches Recht umzusetzen.

(BMWi / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Idee, Glühbirne, Forschung, Entwicklung
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

18.04.2024

US-Konzerne erhöhen Forschungsausgaben

Trotz stagnierender Umsätze und sinkender Gewinne: Die innovativsten Top-Konzerne der Welt investieren weiterhin stark in Forschung und Entwicklung (F&E). So sind die Forschungs- und Entwicklungsbudgets der 500 Unternehmen weltweit mit den höchsten F&E-Ausgaben im Jahr 2023 um insgesamt 12 % gestiegen – obwohl der Umsatz nur um 2 % zulegte und der Gesamtgewinn sogar um 9 % schrumpfte.

US-Konzerne erhöhen Forschungsausgaben
Investition, Geld, Investor, Vermögen, Kapital
Meldung

pitinan/123rf.com

18.04.2024

Unternehmen planen weniger Investitionen für 2024

Die Unternehmen in Deutschland haben ihre Investitionsvorhaben für das laufende Jahr nach unten korrigiert. Die ifo Investitionserwartungen fielen auf -0,1 Punkte im März, nach +1,2 Punkten im November. „Die globale Nachfrage nach Investitions- und Vorleistungsgütern bleibt schwach und wirtschaftspolitische Unsicherheiten bestehen weiter. Viele Unternehmen verschieben daher ihre Investitionsentscheidungen“, sagt Lara Zarges, Konjunkturexpertin am ifo Institut.

Unternehmen planen weniger Investitionen für 2024
Europa, Europaflagge, EU, Parlament, Kommission
Meldung

©Grecaud Paul/fotolia.com

17.04.2024

EU-Binnenmarkt ist der wichtigste Auslandsmarkt

Der europäische Binnenmarkt besitzt für die mittelständischen Industrieunternehmen sowohl als Beschaffungs- als auch Absatzmarkt von allen Auslandsmärkten die höchste Relevanz, gefolgt von den Märkten in den anderen europäischen Ländern und in China. Dies zeigte in 2023 eine IfM-Befragung von über 1.800 Führungskräften im industriellen Mittelstand. EU-Binnenmarkt bietet viele Vorteile Die Unternehmen profitieren sowohl von der

EU-Binnenmarkt ist der wichtigste Auslandsmarkt
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank