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04.04.2019

DAX-Vorstandsvergütung 2018: Erneut moderate Steigerungen und historischer Spitzenwert

Autokonzerne auf der Überholspur

© Gina Sanders/fotolia.com

Bei einer im Durchschnitt stabilen Entwicklung der Konzernergebnisse sind die Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) in den größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland (DAX) moderat gestiegen. Der Anstieg bei den für das Geschäftsjahr 2018 zugeflossenen Bezügen beträgt 3,6 %. Ein DAX-CEO erhält damit im Durchschnitt 7,5 Mio. Euro (2017: 7,3 Mio. Euro).

Nachdem im zurückliegenden Geschäftsjahr die Vergütung des SAP-Vorstandsvorsitzenden mit 21,15 Mio. Euro einen historischen Spitzenwert im DAX markiert hatte, wird dieser Betrag in 2018 überboten: Das aktuelle Vergütungsranking führt der Beiersdorf-Vorstandsvorsitzende mit insgesamt 23,45 Mio. Euro an. Dieser Wert ergibt sich aus der kumulierten Auszahlung variabler Bezüge mehrerer Jahre. Er bildet damit nach vorläufigem Stand des Vergütungsausweises auch auf europäischem Niveau die Vergütungsspitze.

Zu diesen Ergebnissen kommt die Analyse „hkp/// group Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2018“. Sie stützt sich auf die Angaben von 28 bislang veröffentlichten Geschäftsberichten der im Börsen-Index DAX notierten Unternehmen für das zurückliegende Geschäftsjahr. Nicht berücksichtigt sind die Vergütungsberichte der ebenfalls im DAX notierten Wirecard AG und Linde plc (noch nicht veröffentlicht). Die Analyse bezieht nach Empfehlung des DCGK alle Vergütungselemente, einschließlich Altersversorgung und Nebenleistungen, ein und stellt zugeflossene Vergütungen dar.

„Die moderate Vergütungsentwicklung von +3,6 % korrespondiert mit der moderaten Ergebnisentwicklung. Bei rückläufigen Jahresboni sehen wir gleichzeitig weiter gestiegene Langfristvergütungen, in denen sich nun mehrere gute Jahre zeigen.“ sagt Regine Siepmann, Partnerin und Bereichsleiterin Board Services bei hkp/// group. Michael H. Kramarsch, Managing Partner der hkp/// group, ergänzt: „Wir sehen jetzt seit fünf Jahren ein stetiges Wachstum bei den mehrjährigen variablen Vergütungen und der Altersversorgung, die zusammen ca. 60 % der gesamten Vergütung ausmachen. Umso erschreckender ist es, dass die Transparenzvorschriften für genau diese Vergütungselemente wieder gestrichen werden sollen.“

Detailbetrachtungen

Platz 2 des DAX-Vergütungsrankings wird im aktuellen Betrachtungszeitraum durch den Vorstandsvorsitzenden der Allianz mit 10,33 Mio. Euro besetzt. Auch dieser Wert wird durch eine Besonderheit in der Langfristvergütung erzielt, da sie eine Auszahlung für drei Geschäftsjahre umfasst. Im Weiteren gibt es keine Bezüge über der öffentlich vielfach als kritisch erachteten 10-Millionen-Marke. Diese wurde in 2017 noch durch fünf Vorstandsvorsitzende übertroffen.

Auffällig sind die Vergütungsrückgänge bei den Automobilherstellern. So ordnen sich die Vorstandsvorsitzenden von Daimler und BMW mit ihren Bezügen in Höhe von 8,26 Mio. Euro bzw. 5,80 Mio. Euro auf Rang 6 bzw. 17 ein. Volkswagen ist aufgrund des Wechsels an der Unternehmensspitze nicht im Vergleich der ganzjährig tätigen CEOs enthalten. Die Bezüge des neuen VW-Vorstandsvorsitzenden (teilweise im Jahr 2018 noch nicht CEO) in Höhe von 8,49 Mio. Euro würden sich aktuell auf Rang 6 des DAX-Vergütungsrankings einsortieren.

Top 3 Vergütungen Vorstandsvorsitzende DAX 2018Gesamtvergütung
Beiersdorf23,45 Mio. Euro
Allianz10,33 Mio. Euro
SAP9,97 Mio. Euro
Geringste 3 Vergütungen Vorstandsvorsitzende DAX 2018
Fresenius4,49 Mio. Euro
Infineon3,60 Mio. Euro
RWE3,10 Mio. Euro


Im internationalen Vergleich liegen die Bezüge der DAX-Vorstandsvorsitzenden weiter deutlich unterhalb des europäischen sowie US-amerikanischen Niveaus. So beträgt die Relation des durchschnittlichen Vergütungswerts der im STOXX notierten Unternehmen im Vergleich zum DAX das 1,2-Fache, die im Dow Jones geführten Werte liegen beim 3,2-Fachen des DAX.

Ausblick: Neue regulatorische Rahmenbedingungen unklar

Wie im Vorjahr folgen in der aktuellen Analyse nahezu alle Unternehmen den derzeitigen DCGK-Empfehlungen und nutzen für den Vergütungsausweis die sogenannten Mustertabellen mit den spezifischen Darstellungen für gewährte und zugeflossene Vergütung. „Mit Blick auf die aktuellen Vorschläge zur Neufassung des DCGK und AktG wird es diese international führende, hochtransparente Sicht auf Vorstandsvergütung nicht mehr geben“, erläutert hkp/// group Partnerin Regine Siepmann. Sie verweist darauf, dass derzeit auch die europäischen Empfehlungen zum Vergütungsausweis im Rahmen der zweiten Aktionärsrechterichtlinie hinter den schon jetzt ungenügenden Vorgaben des HGB zurück fallen.

Vor den entsprechenden Konsequenzen warnt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch: „Durch die sich abzeichnenden zeitlichen Verzögerungen bei ARUG II und DCGK laufen die börsennotierten Unternehmen in Deutschland in eine delikate Zwangslage. Nachdem der Ausweis nach HGB nachweislich keine tragfähige Alternative darstellt, fehlt den Unternehmen jede offizielle Richtschnur für den Vergütungsausweis. In diese Lücke werden Investoren mit Macht vorstoßen und eigene Standards definieren. Viele von ihnen haben in ihren DCGK-Stellungnahmen explizit auf die Mustertabellen und die Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung verwiesen.“

(Pressemitteilung hkp/// group vom 25.03.2019)


Redaktion

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