Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2020 im kommenden Jahr 2021 veröffentlicht.
Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:
1. IAS 1 Darstellung des Abschlusses
- Annahmen bezüglich der Unternehmensfortführung
- Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
- Darstellung von COVID-19-Sachverhalten im Abschluss
2. IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
3. IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
4. IFRS 16 Leasingverhältnisse*
5. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, insbesondere
- Abgrenzung/Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.9)
- Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen (Ultimate Controlling Party, IAS 24.13)
- Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden (IAS 24.18)
- Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.19)
- Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie korrekte Wiedergabe der Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG)
6. § 315 HGB Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19
- Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB), insbesondere über:
- Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB)
- Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB):
Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken, Darstellung und Erläuterung wesentlicher finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants (IFRS 7.18 f. und IFRS 7.31 ff.)
- Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung
- Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB), insbesondere über:
Die ersten drei Punkte sind mit den Prüfungsschwerpunkten der ESMA identisch.
(DPR vom 09.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)