24.08.2018

Investmentfonds: BaFin erweitert Datenbank

Autokonzerne auf der Überholspur

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Die BaFin wird die Investmentfonds-Datenbank auf ihrer Internetseite erweitern. Neben den vertriebsberechtigten Publikums-Investmentvermögen werden dort künftig auch alle anderen aktiven Investmentfonds angezeigt, die in Deutschland aufgelegt wurden.

Die Investmentfonds-Datenbank umfasst Informationen über Investmentvermögen, Verwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen beziehungsweise Treuhänder, die die BaFin als freiwillige Service-Leistung veröffentlicht. Die Datenbank wird grundsätzlich täglich aktualisiert. Da es beispielsweise bei der Bearbeitung von Vertriebsanzeigen und Anzeigen nach § 273 Satz 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu Verzögerungen kommen kann, ist es möglich, dass die Datenbank dennoch nicht immer den aktuellen Stand ausweist.

Keine Empfehlung zum Kauf

Die BaFin weist insbesondere darauf hin, dass die namentliche Nennung von Investmentvermögen in der Investmentfonds-Datenbank nicht als Empfehlung zum Kauf zu verstehen ist und keinen Vertrieb darstellt. Es handelt sich lediglich um den Nachweis, dass das Investmentvermögen von der BaFin erfasst wurde. Die Übersicht beinhaltet deutsche Investmentvermögen, die beispielsweise aufgrund der Genehmigung der Anlagebedingungen (§§ 163 und 267 KAGB), der Genehmigung eines Feederfonds (§ 171 KAGB), der Vorlage der Anlagebedingungen (§ 273 KAGB) oder durch den Ausweis des Investmentvermögens durch eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KAGB in die Datenbank aufgenommen wurden. Der Erwerb dieser Investmentvermögen ist teilweise auf einen bestimmten Erwerberkreis beschränkt, etwa semi-professionelle und professionelle Anleger.

Umsetzung bis Oktober

Mit der Erweiterung der Investmentfonds-Datenbank werden dort künftig auch alle anderen aktiven Investmentfonds angezeigt, die in Deutschland aufgelegt wurden, einschließlich Spezial-AIF (alternative Investmentfonds) und Investmentvermögen, die nicht vertriebsberechtigt sind. Dies erleichtert die Vergabe der eindeutigen Unternehmenskennung, des Legal Entity Identifiers (LEI), da die LEI-vergebenden Unternehmen künftig auf die Investmentfonds-Datenbank zurückgreifen können. Die Änderung wird frühestens zum 01.10.2018 umgesetzt.

(BaFin, PM vom 21.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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