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26.11.2021

Kapitalmarktunion: Kommission möchte europäische Kapitalmärkte weiter stärken

Autokonzerne auf der Überholspur

© JFL Photography/fotolia.com

Die Europäische Kommission will die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten von Unternehmen in der gesamten EU verbessern und dafür sorgen, dass Europäerinnen und Europäer ihre Ersparnisse und Investitionen bestmöglich nutzen können. Dafür hat sie jetzt mehrere Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte verabschiedet. Europa brauchte dynamische und integrierte Kapitalmärkte, um die Realwirtschaft anzukurbeln und sich nach der COVID-19-Krise wieder zu erholen. Die heutigen Vorschläge bringen die EU der Schaffung der Kapitalmarktunion einen wichtigen Schritt näher, erklärte der Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis. Für das Wirtschaftswachstum in der EU sei dies von großer Bedeutung.

Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis erklärte, wie die Vorschläge die Schaffung der Kapitalmarktunion unterstützen: „Wir erreichen dies, indem wir den Zugang zu Unternehmens- und Handelsdaten verbessern und die Investitionen auf unsere Nachhaltigkeits- und Digitalprioritäten ausrichten. Der Schwerpunkt des heute vorgelegten Pakets liegt auf der Unterstützung kleiner Unternehmen auf kleinen Kapitalmärkten, damit sie leichter Finanzierungsquellen finden und Zugang zu ihnen erhalten. Zudem stärkt es die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU als Handelsstandort.“

Die Vorschläge gehen auf den vor einem Jahr vorgestellten Aktionsplan zur Kapitalmarktunion 2020 zurück. Sie werden zur wirtschaftlichen Erholung Europas von der COVID-19-Krise sowie zum digitalen und grünen Wandel beitragen. Darüber hinaus hat die Kommission in einer Mitteilung dargelegt, welche Maßnahmen sie nächstes Jahr ergreifen wird, um den Markt anzukurbeln.

Das sind die vier jetzt angenommenen Legislativvorschläge:

  1. Der einheitliche europäische Zugangspunkt (European Single Access Point – ESAP): Daten für Anleger nur einen Klick entfernt

Der ESAP wird eine zentrale Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte bieten. Unternehmen sind dadurch sichtbarer für Anleger und können neue Finanzierungsquellen erschließen. Dies ist besonders wichtig für kleine Unternehmen auf kleinen Kapitalmärkten, da sie so leichter in das Blickfeld von Anlegern in der ganzen EU und weltweit geraten. Auch von Unternehmen veröffentlichte nachhaltigkeitsbezogene Informationen sind über den ESAP verfügbar, wodurch die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützt werden. Als gemeinsamer Datenraum ist der ESAP ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU und der Strategie für ein digitales Finanzwesen.

  1. Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF): Förderung langfristiger Investitionen, auch durch Kleinanleger

Mit der nun vorgelegten Überarbeitung wird die Attraktivität europäischer langfristiger Investmentfonds für Anleger erhöht und ihre Rolle als ergänzende Finanzierungsquelle für EU-Unternehmen gestärkt. Außerdem wird es Kleinanlegern erleichtert, in solche Investmentfonds zu investieren, insbesondere durch die Abschaffung der Mindestinvestitionsschwelle von 10.000 EUR bei gleichzeitiger Gewährleistung eines starken Anlegerschutzes. Da ELTIF so konzipiert sind, dass sie Finanzmittel in langfristige Investitionsvorhaben lenken, sind sie gut geeignet, um die Finanzierung des grünen und digitalen Wandels zu unterstützen.

  1. Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Die vorgelegten Änderungen werden die Effizienz und Integration des Marktes für alternative Investmentfonds verbessern. Mit dem Vorschlag werden die Vorschriften für Fonds, die Unternehmen Darlehen gewähren, harmonisiert. Dies wird die Kreditvergabe an die Realwirtschaft erleichtern und gleichzeitig den Anlegerschutz verbessern und die Finanzstabilität gewährleisten. Zudem werden in der überarbeiteten Fassung die Regeln für die Befugnisübertragung präzisiert. Die EU-Vorschriften über die Befugnisübertragung ermöglichen es Fondsverwaltern, Fachwissen aus Drittländern zu beschaffen. Die heute vorgelegte Überarbeitung wird sicherstellen, dass es einen angemessenen Informationsaustausch und eine angemessene Koordinierung zwischen den EU-Aufsichtsbehörden gibt, damit die Anleger und die Finanzstabilität besser geschützt sind.

  1. Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR): Mehr Transparenz durch Einführung eines „europäischen konsolidierten Datentickers“ für einen leichteren Zugang aller Anleger zu Handelsdaten

Die vorgeschlagenen Anpassungen der EU-Handelsregeln werden für mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten sorgen. Ein „konsolidierter europäischer Datenticker“ soll Anlegern Zugang zu fast in Echtzeit bereitgestellten Handelsdaten für Aktien, Anleihen und Derivate an allen Handelsplätzen in der EU verschaffen. Bisher ist dieser Zugang auf eine Handvoll professioneller Anleger beschränkt. Durch die heute vorgelegte Überarbeitung werden ferner die Wettbewerbsbedingungen für Börsen und Investmentbanken weiter angeglichen. Darüber hinaus wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Handelsplätzen in der EU gefördert, indem die Regel des offenen Zugangs abgeschafft wird.

Aufbauend auf den im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion von 2020 angekündigten Maßnahmen wird die Kommission 2022 weitere Maßnahmen zur Kapitalmarktunion ergreifen, darunter die Unterbreitung eines Vorschlags zur Notierung, einen Rahmen für offenes Finanzwesen, eine Initiative zu Unternehmensinsolvenzen und einen Rahmen für finanzielle Allgemeinbildung.

Weiteres Vorgehen

Alle Teile des Legislativpakets werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Da die Zeit drängt, ersucht die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe, so bald wie möglich mit der Arbeit an diesen Vorschlägen zu beginnen.

Hintergrund

Die Kapitalmarktunion zielt darauf ab, in der gesamten EU einen echten Binnenmarkt für Kapital zu schaffen. Ziel ist es, dass Investitionen und Ersparnisse in sämtliche Mitgliedstaaten fließen, sodass sie Bürgerinnen und Bürgern, Anlegern und Unternehmen zugutekommen, unabhängig davon, wo in der Europäischen Union diese angesiedelt sind. Dies ist umso dringlicher angesichts der COVID-19-Krise und des Bedarfs an Finanzmitteln für die Unterstützung der Erholung, des nachhaltigen Wachstums und des zweifachen grünen und digitalen Wandels.

Die Vertiefung der Kapitalmarktunion ist laut Aussage der EU-Kommission ein komplexes Unterfangen und lässt sich nicht durch eine einzelne Maßnahme verwirklichen. Fortschritte sind daher in allen Bereichen notwendig, in denen es nach wie vor Hindernisse für den freien Kapitalverkehr gibt. Die vier nun angenommenen Legislativvorschläge seien ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Aktionsplans der Kommission zur Kapitalmarktunion von 2020. Damit könnten Probleme in einem breiten Spektrum von Kapitalmarktdienstleistungen angegangen und Beiträge zur Verwirklichung der Kernziele der Kapitalmarktunion geleistet werden.

Weitere Informationen zur EU-Kapitalmarktunion sind hier zu finden.

(Pressemitteilung Europäische Kommission vom 25.11.2021)


Redaktion

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