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24.02.2020

Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Autokonzerne auf der Überholspur

©pixbox77/fotolia.com

Die EU-Kommission hat am 20.02.2020 eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Richtlinie über die Nichtfinanzberichterstattung (NFRD) eingeleitet. Damit sollen Meinungen aus der gesamten EU zu verschiedenen möglichen Reformen der Richtlinie zusammengetragen werden, um Lücken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.

Für die Ausrichtung der EU-Wirtschaft auf eine nachhaltige Zukunft werden Unternehmen und Finanzinstitute mit ihren Klima- und Umweltdaten offener umgehen müssen, damit die Anleger umfassend über die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen informiert sind. Nach EU-Recht müssen daher Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Angaben zu den sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit offenlegen.

Lücke in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

„Unser Wandel zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft bedeutet, dass die Menschen mehr Informationen von den Unternehmen benötigen, in die sie investieren. Beim heutigen Stand der Dinge gibt es derzeit eine Lücke in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese behindert Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzsystem“, erklärt Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft in Dienst der Menschen. „Der Bedarf der Investoren an Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen wächst schneller als jede Verbesserung der Unternehmensberichterstattung. Wir begrüßen daher alle Ansichten darüber, wie diese Richtlinie verbessert werden kann.“

Überarbeitung der Richtlinie notwendig

Die Konsultation wird Meinungen aus der gesamten EU zu verschiedenen möglichen Reformen oder Verbesserungen der Richtlinie sammeln. In der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal und den Investitionsplan zum Grünen Deal hat sich die EU-Kommission verpflichtet, die NFRD im Jahr 2020 zu überprüfen. Um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu erreichen, sind zusätzliche Investitionen in allen Wirtschaftssektoren erforderlich. Von diesen muss der Großteil aus dem Privatsektor kommen. Die Überarbeitung dieser Richtlinie soll die Unternehmenstransparenz und die Bereitstellung von besser vergleichbaren und relevanten Informationen über nachhaltige Geschäftsaktivitäten für alle Interessengruppen stärken.

Das Feedback aus der öffentlichen Konsultation wird in die Folgenabschätzung der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie einfließen. Die Konsultation läuft bis zum 28.04.2020. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission.

(EU-Kommission vom 20.02.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Redaktion

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