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26.09.2019

Licht und Schatten in der nichtfinanziellen Berichterstattung im DAX160

Autokonzerne auf der Überholspur

© Weerapat Wattanapichayakul

Die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Einerseits stellen die neuen gesetzlichen Regelungen börsennotierte Gesellschaften vor große Herausforderungen. Andererseits eröffnen sie Unternehmen neue Chancen – insbesondere bei der Investorenansprache.

Im Rahmen der Studie „Nachhaltig gut berichten! – Verdrängt die CSR-Berichtspflicht die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung?“ von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Kirchhoff Consult AG wurde die nichtfinanzielle Berichterstattung im DAX160 eingehend analysiert. Dabei zeigen sich Licht und Schatten in der Entwicklung dieser Berichterstattung im DAX160. Gerade kleinere Gesellschaften versäumen es nach wie vor das sich bietende Potenzial zu nutzen.

Die Hälfte der SDAX Gesellschaften lässt Potenzial der nichtfinanziellen Berichterstattung ungenutzt

Bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Indizes. Nur 50 % der SDAX Unternehmen veröffentlichen einen Nachhaltigkeitsbericht. Bei den DAX30 bzw. MDAX Gesellschaften liegt der Anteil bei 7 % bzw. 25 % der Unternehmen, die keinen Nachhaltigkeitsbericht publizieren. Damit verschenken diese Gesellschaften großes Potenzial bei der Investorenansprache. „Nachhaltigkeit ist heute nicht mehr ‚nice to have’, sondern ein unabdingbares ‚must have’. Immer mehr Investoren legen ihr Geld vor allem unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens an. Dies stellt auch viele Vertreter der DAX160 Unternehmen vor neue Herausforderungen, denen sie derzeit nur bedingt gerecht werden“, so Klaus Rainer Kirchhoff, Founder und CEO der Kirchhoff Consult AG.

Keine Verdrängung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch CSR-Berichtspflicht

Die gesetzliche CSR-Berichtspflicht verdrängt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht. Sie wird vielmehr in die freiwillige Berichterstattung integriert und wirkt ergänzend: Mit 67 % (Vorjahr: 64 %) aller DAX160 Unternehmen berichten nahezu unverändert viele Gesellschaften zusätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsleistung. Experten gehen davon aus, dass sich der Anteil in den nächsten Jahren weiter steigern wird. „Sowohl die gesetzliche als auch die freiwillige nichtfinanzielle Berichterstattung wird in zunehmendem Ausmaß einer externen Prüfung unterzogen. In über 95 % der Fälle wurden Wirtschaftsprüfer mit den Prüfungen der Berichterstattung beauftragt. Dies zeigt das hohe Vertrauen in diesen Berufsstand“, betont Ellen Simon-Heckroth, Partnerin bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Deutliche Unterschiede in der Berichtsqualität zwischen den Indizes

Bei den einzelnen Berichten zeigen sich erhebliche Unterschiede – beispielsweise in der Anwendung eines Rahmenwerks zur Berichterstattung oder der Berücksichtigung der unternehmensindividuell wesentlichen SDGs. Während über 90 % der DAX30 und MDAX Unternehmen nach der Global Reporting Initiative (GRI) berichten, tun dies nur rund 70 % der SDAX Unternehmen, wovon 1/3 die schwächste Form „Referenced“ in ihrer Kommunikation nutzen und lediglich 36 % beziehen die SDGs in ihre Kommunikation ein.

Klimaschutz bei DAX160 besonders im Fokus

Das SDG Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ wird in 80 % der Fälle als relevant eingestuft und 60 % der Unternehmen machen klimaschutzbezogene Angaben im CDP. Bei anderen Initiativen verhält sich der DAX160 zurückhaltend: Die Science-Based-Targets, die eine Verpflichtung zu eigenen Klimazielen im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel der Vereinten Nationen erfordern, werden mit einer Teilnahmequote von 12 % noch zurückhaltend im DAX160 angenommen. Auch hier gehen Experten davon aus, dass sich der Anteil in den nächsten Jahren weiter stark steigern wird.

Für die Studie „Nachhaltig gut berichten!“ zur aktuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden alle Unternehmen untersucht, die am 30. Juni 2019 in den Aktienindizes DAX 30, MDAX und SDAX der Deutschen Börse AG geführt wurden und bis zu diesem Zeitpunkt einen Nachhaltigkeitsbericht für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2018 oder später endeten, öffentlich zugänglich gemacht haben. In diesem Jahr wurde der TecDAX nicht separat analysiert, da dieser aufgrund der Neuregulierung der Deutschen Aktienindizes in den MDAX und SDAX aufgenommen wurde.

Die DAX 160-Studie „Nachhaltig gut berichten!“ steht hier zum Download bereit.

(Pressemitteilung BDO vom 24.09.2019)


Redaktion

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