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18.05.2021

Neue ESG-Gesetze: Bis zu 50.000 Unternehmen von EU-Taxonomie betroffen

Autokonzerne auf der Überholspur

©Elnur Amikishiyev/123rf.com

Eine große Nachhaltigkeits-Initiative der EU macht viele Unternehmen aktuell nervös: die sogenannte EU-Taxonomie. Diese soll erstmals eine europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsdefinition etablieren und kommt überaus komplex daher. Doch damit nicht genug: Die deutsche Bunderegierung legt nach und will Nachhaltigkeitskriterien für Unternehmen deutlich verschärfen. Wer in nachhaltige Finanzprodukte investiert, muss sich bisher noch der komplexen Frage aussetzen, wie „grün“ die Unternehmen tatsächlich sind, in die das eigene Geld fließt, erklärt die Investor Relations Agentur cometis. Eine gesetzliche Definition, was ein nachhaltiges Investment ist, fehlt nämlich bisher, was viel Spielraum für Greenwashing lässt.

Dieses Problem soll die EU-Taxonomie lösen: Ab 2022 müssen Produkte und Dienstleistungen bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie als nachhaltig gelten können. Dafür müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihr Produkt eines der folgenden sechs Umweltziele unterstützt und keinem der übrigen Ziele schadet:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Dass es gar nicht so einfach ist, so eine Definition festzulegen, zeigt der „Technical Annex“ zur Taxonomie, erklären die Kapitalmarkt-Experten von cometis. Es ist eine Art Lexikon, das eine detaillierte Auflistung der Kriterien enthält, unter denen ein Produkt oder eine Dienstleistung als nachhaltig gilt. Dieses Kompendium ist bereits heute über 600 Seiten lang – und das obwohl bisher nur für die ersten beiden Ziele (sowie noch nicht einmal alle Branchen) konkrete Anforderungen vorliegen.

Immer mehr Unternehmen sollen künftig über ESG-Themen Auskunft geben

Jedes Unternehmen soll nach dem Willen der EU ab 2022 angeben, wie viel Prozent des Umsatzes es mit „taxonomiekonformen“ Produkten erwirtschaftet und wie viel Prozent der Investitions- und Betriebsausgaben als nachhaltig klassifiziert werden können, so die cometis-Experten. Zunächst müssen sie das nur für die ersten beiden Ziele berechnen, ab 2023 auch für die anderen.

Großunternehmen und börsennotierte Unternehmen sollen einen ESG-Bericht verfassen

Doch damit ist es laut der Investor Relations Agentur für die Berichterstattung nicht getan, denn weitere Regelungen im Rahmen der überarbeiteten „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) sind geplant: Unter anderem sollen nach dem Willen der EU bald alle Großunternehmen und alle börsennotierten Unternehmen einen ESG-Bericht verfassen. Ausgenommen sein sollen lediglich Kleinstunternehmen, die unter zehn Mitarbeiter haben.

Deutlich strengere Standards für ESG-Berichte

50.000 statt bisher nur knapp 11.600 Unternehmen in Europa sind künftig demnach in der Pflicht, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen, -defizite und -ziele offenzulegen, so die Investor Relations Agentur. Für die ESG-Berichte soll es dann auch deutlich strengere Standards geben. So sollen zum Beispiel separate Nachhaltigkeitsberichte nicht mehr erlaubt sein –Unternehmen sollen ESG-Infos künftig in den Lagebericht integrieren und von einem unabhängigen (Wirtschafts-)Prüfer mit mindestens begrenzter Sicherheit kontrollieren lassen. Schon ab 2024 sollen nach dem Willen der EU alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 50 Mio. € zu diesem Reporting verpflichtet sein – drei Jahre später auch börsennotierte kleinere Unternehmen, so die Kapitalmarktexperten.

Deutschland verschärft Klimaziele

Deutschland geht sogar noch einen Schritt weiter. Im Mai hat die Bundesregierung eine neue Strategie für nachhaltige Finanzierung und eine Verschärfung des Klimaschutzgesetzes vorgestellt. So soll Deutschland schon bis 2045 (statt 2050) klimaneutral werden, bis 2030 sollen die Emissionen (im Vergleich zu 1990) um 65% sinken. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regierung 26 Maßnahmen beschlossen, die Billionen-Investitionen für mehr Klimaschutz mobilisieren sollen. Dazu gehören unter anderem eine (EU-weite) Nachhaltigkeitsampel für Finanzprodukte, eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichtpflicht und die Umschichtung von Anlagegeldern des Bundes in nachhaltige Investments.

Das bedeuten die Gesetzesinitiativen für Unternehmen

Die neuen Gesetze zeigen vor allem eines: Viele Unternehmen, die sich bisher noch bezüglich der Berichtspflicht sicher wähnten, werden nun auch erfasst – und das mit weitaus strengeren Anforderungen an das Reporting. Das Thema ESG noch immer auf die leichte Schulter zu nehmen, verursacht künftig viele Probleme, warnen die IR-Berater von cometis. Es sei ratsam, dass jedes Unternehmen zumindest mit kleinen Schritten anfängt, zu handeln, bevor es aufgrund der eingetretenen Gesetze mit dem Rücken zur Wand steht.

(Pressemitteilung cometis vom 14.05.2021)


Redaktion

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