Die Finanzberichterstattung in Unternehmen wird immer häufiger mit den folgenden Kritikpunkten konfrontiert: Komplexität, Vergangenheitsorientierung und Information Overload sowie unzureichende Berücksichtigung von wesentlichen Erfolgstreibern sowie Nachhaltigkeitsaspekten. In einem aktuellen Positionspapier setzt sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland IDW deshalb mit den Pflichten und Zweifelsfragen zur nichtfinanziellen Erklärung als Bestandteil der Unternehmensführung auseinander.
Der Gesetzgeber hat mit dem CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz bestimmte große Unternehmen verpflichtet, ihre (Konzern-)Lageberichte künftig um eine nichtfinanzielle Erklärung zu Corporate Social Responsability-Aspekten zu erweitern. Der Umfang der Berichterstattung wird durch die Beschränkung auf wesentliche, auch mit Geschäftsverlauf und Lage verbundene Aspekte sinnvoll beschränkt. Die Befassung mit solchen wesentlichen Themen dürfte für Vorstände und Aufsichtsräte nicht vollkommen neu sein. Durch die vom Gesetzgeber vorgesehene verpflichtende Befassung des Aufsichtsrats mit der nichtfinanziellen Erklärung erwartet das IDW jedoch eine im Vergleich mit der bisher praktizierten Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlicher auf das Geschäftsmodell und damit verbundene Chancen und Risiken fokussierte Berichterstattung.
Auf Chancen und Risiken fokussierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das IDW Positionspapier erläutert die Auswirkungen der Verpflichtungen auf verschiedene Gruppen, wie z.B. die Unternehmensleitung, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer und Berichtsadressaten. Darüber hinaus werden wichtige Zweifelsfragen zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung erörtert. Es richtet sich insbesondere an Unternehmen, die zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind, ebenso wie solche, die das neue Berichtsinstrument im Rahmen ihrer Unternehmenskommunikation freiwillig nutzen wollen.
Das IDW-Positionspapier „Pflichten und Zweifelsfragen zur nichtfinanziellen Erklärung als Bestandteil der Unternehmensführung“ finden Sie hier zum Download.
(Pressemitteilung Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom 19.06.2017)