26.01.2017

Regulierung des Hochfrequenzhandels

Autokonzerne auf der Überholspur

Zur Umsetzung europäischer Vorgaben hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vorgelegt. Änderungen sind unter anderem im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch vorgesehen.

Zur Umsetzung europäischer Vorgaben hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vorgelegt. Änderungen sind unter anderem im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch vorgesehen.

Im WpHG werden unter anderem im neuen Abschnitt 11 (vorher Abschnitt 6) die geänderten Verhaltens- und Organisationspflichten der umzusetzenden Richtlinie normiert. Neu eingeführt werden Abschnitte, die die Überwachung von Positionslimits bei Warenderivaten und zur Aufsicht über Datenbereitstellungsdienste regeln. Der Hochfrequenzhandel im Speziellen sowie der algorithmische Handel im Allgemeinen sollen künftig stärker reguliert werden.

Mehr Befugnisse für die BaFin

Zudem werden im WpHG sowie im Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz, dem Kapitalanlagebuch und dem Versicherungsaufsichtsgesetz die Kataloge der Ordnungswidrigkeitstatbestände erweitert und Bußgeldrahmen erhöht. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll über Änderungen im zweiten Abschnitt des WpHG zudem neue Befugnisse erhalten.

Der Gesetzentwurf wird heute, am 26.01.2017, in erster Lesung beraten.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.01.2017/ Viola C. Didier)


Redaktion

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