SDAX- und TecDAX-Unternehmen tun sich zum Teil noch recht schwer damit, wenn es um Jahresabschlüsse nach internationalem Rechnungslegungsstandard IFRS geht. Oftmals besteht ein deutliches Verbesserungspotenzial vor allem in Bezug auf Aufbau, Umfang und Detaillierungsgrad der Anhangangaben. Wesentliche Ziele der IFRS-Rechnungslegung, nämlich Transparenz und Vergleichbarkeit finanzieller Performance, werden nicht erreicht. Das geht aus einer gemeinsamen Studie von Baker Tilly Roelfs und Prof. Dr. Isabel von Keitz von der Fachhochschule Münster hervor.
Die Studienautoren stellten einen uneinheitlichen Aufbau der Angaben fest und bemängeln den unterschiedlichen Umfang und Detailierungsgrad bei den untersuchten Angaben. Zum Teil wurden sogar verpflichtende Teile ohne Kenntlichmachung weggelassen. Ursache für die Mängel sind auch die fehlenden formalen Angaben des IASB, die es den Unternehmen erschweren, eine einheitliche Berichterstattung zu erstellen. Der zweite Teil der Studie nennt Praxisempfehlungen und Best Practice-Beispiele, die für die Erstellung von IFRS-Abschlüssen nützliche Hinweise geben sollen. Basis der Studie ist eine empirische Analyse der Konzernabschlüsse von 54 der insgesamt 80 im SDAX oder TecDAX gelisteten Unternehmen.
Formale Vorgaben des IASB fehlen
„Die Uneinheitlichkeit der Anhangangaben resultiert letztlich aus den fehlenden formalen Vorgaben des IASB und erschwert die Vergleichbarkeit. Der Anhang gilt nicht umsonst als eine der größten Herausforderungen eines IFRS-Abschlusses. Bei der Erstellung bleibt vielfach die Frage offen, in welcher Art und Weise und wo im Anhang die jeweiligen Angaben zu machen sind. Leider ist nicht erkennbar, dass klarere Vorschriften hierzu von Seiten des IASB geplant sind“, sagt Thomas Gloth, Partner bei Baker Tilly Roelfs und Co-Autor der Studie: „Entsprechend hoffen wir mit unserer Publikation für Unternehmen zumindest in Teilen eine Guideline für bessere IFRS-Abschlüsse vorgelegt zu haben.“
Im Mittelpunkt der Analyse standen die Umsetzung von ausgewählten Angabepflichten im Anhang sowie der Aufbau der vier weiteren Pflichtbestandteile (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung). Hier stellten die Autoren zum Teil erhebliche Unterschiede in den untersuchten Abschlüssen fest. Bereits die Reihenfolge der Pflichtbestandteile sowie deren Gliederung werden von den Unternehmen variantenreich gestaltet. Mit Ausnahme des Anhangs – den alle Unternehmen sachgerecht als letzten Bestandteil anführen – werden die anderen vier Bestandteile sehr unterschiedlich angeordnet.
Unterschiede bei Aufbau, Umfang und Detaillierungsgrad
Neben den Pflichtbestandteilen wird auch der Aufbau des Anhangs von den Unternehmen stark unterschiedlich gehandhabt. So platzieren die Unternehmen gleiche Angaben zum Teil in verschiedenen Abschnitten. Dies erschwert nicht nur die Lesbarkeit der Abschlüsse für die Adressaten. Auch gehen aufgrund der Vielzahl der weniger relevanten Informationen die wirklich wichtigen unter.
Probleme offenbaren sich auch bei Umfang und Detaillierungsgrad der Angaben. Dies wird schon bei der Seitenanzahl des Anhangs deutlich. Hier reicht der Umfang von 27 bis zu 141 Seiten. Ähnlich sieht dies bei der Anzahl der Tabellen aus. Sie liegt zwischen 27 und 152. Besonders gravierend: Vereinzelt wurden verpflichtende Angaben, trotz erkennbarer Relevanz für den gesamten Bericht, überhaupt nicht gemacht. „Insgesamt besteht bei der Berichterstattung vielfältiges Verbesserungspotenzial. Der eigentliche Zweck eines IFRS-Abschlusses – nämlich unternehmensexternen Adressaten entscheidungsnützliche Informationen verständlich und vergleichbar zu präsentieren – wird zum Teil geradezu konterkariert“, fasst Prof. Dr. Isabel von Keitz, Leiterin des Studienprojekts, die Ergebnisse der Studie zusammen.
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(Pressemitteilung Baker Tilly Roelfs vom 17.08.2016)