15.02.2018

Zur Bewertung von Anwaltskanzleien

Autokonzerne auf der Überholspur

© weyo/fotolia.com

Die BRAK veröffentlicht Richtlinien über die Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien bzw. Kanzleianteilen. Diese Richtlinien wurden nun aktualisiert.

Die BRAK hat die von ihr herausgegebenen Richtlinien aus dem Jahr 2009 zur Bewertung von Anwaltskanzleien in aktualisierter und ergänzter Fassung publiziert. Die Bewertung einer Kanzlei kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, etwa bei Änderungen des Gesellschafterbestands oder im Zusammenhang mit Ehescheidungen oder Erbfällen. Die Richtlinien dienen dabei als Hilfestellung zur Ermittlung des Kanzleiwerts. Der zuständige BRAK-Ausschuss Bewertung von Anwaltskanzleien hat in der Neufassung der Bewertungsrichtlinien die seitdem ergangene höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung sowie den aktuellen Stand der rechtswissenschaftlichen Literatur berücksichtigt.

Die Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien 01/2018 finden Sie hier zum Download.  

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 14.02.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

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